Rückwirkende Versicherungsplicht? (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich bin Student, 24 und bisher familienversichert gewesen. In Jahr 2007 habe ich durchgängig mehr als 350 € pro Monat verdient nebenbei. Nachdem ich nun zu einer anderen Firma gewechselt bin (seit Mai 08), habe ich von meiner KK Post erhalten. Diese schreibt, dass durch mein monatliches Gehalt die Familienversicherung bei denen hinfällig geworden ist für das gesamte Jahr 2007. Gleichzeitig wird mir angeboten, sich rückwirkend für 2007 bei denen zu versichern als Student. Bis auf den Zahnarztbesuch und viell. 2 Arzttermine war ich 2007 nicht krank. Meine Fragen nun: Muss ich mich rückwirkend versichern, auch wenn die Leistungen, die ich genutzt habe, wesentlich geringer waren als die Jahresgebühr der KK? Oder ist es möglich sich erst ab dem 1.5.08 neu zu versichern?
Danke & Grüße
Peter M.
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- Rückwirkende Versicherungsplicht? -
Peter Miller,
10.05.2008, 19:57
- Re: Rückwirkende Versicherungsplicht? -
nimms leicht,
10.05.2008, 22:02
- Re: Rückwirkende Versicherungsplicht? - nimms leicht - Korrektur, 10.05.2008, 22:04
- Re: Rückwirkende Versicherungsplicht? - Peter Miller, 15.05.2008, 21:32
- Re: Rückwirkende Versicherungsplicht? -
nimms leicht,
10.05.2008, 22:02