Re: Rückwirkende Versicherungsplicht? (Krankenkassenrecht)

nimms leicht, Samstag, 10.05.2008, 22:02 (vor 6041 Tagen) @ Peter Miller

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Nehmen wir einmal an, die Familienversicherung wurde als Student mit zu hohem Einkommen tatsächlich verlassen:

Dann regelt im Link der Absatz (1) Nr. 9 dass Du unmittelbar anschließend als Student eigenständig versicherungspflichtig warst und bist.

Solltest Du durch irgendein Kunstück nicht als Student pflichtig gewesen sein, greift Absatz (1) Nr. 13 . Dann wärest Du ab 1.4.2007 kostenpflichtig dabei. Zu wesentlich ungünstigeren Konditionen.

Zum Schluß noch ein Gedankenexperiment:
Stelle Dir vor eine Feuerversicherung müsse am Ende des Versicherungjahres auf den Jahresbeitrag verzichten, wenn es nicht gebrannt hat.
Nur es brennt, gäbe es nur den Jahresbeitrag.
Würde solch ein Unternehmen überleben ?

So verhält es sich mit Deinem Arztbesuch und der Berechtigung des Jahresbeitrages.

Eine Versicherung ist keine Sparform.



gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum