Re: zurück in die Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

steffi, Samstag, 28.06.2008, 20:37 (vor 5992 Tagen) @ Torsten

naja, also was heißt denn hier abzocken? ich will niemanden Abzocken, ich möchte nur das bekommen, was mir zusteht. Dazu möchte ich mal einen alten Forumsbeitrag zitieren, indem es heißt

*Hallo,

nach § 200 RVO haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie eine Beschäftigung oder Anspruch auf Krankengeld haben.
Der Gesetzestext spricht hier eindeutig von "oder".
Der krankengeldanspruch ist hier völlig egal.

Zum Nachlesen hier der Wortlaut:
Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld*

http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/baseportal.pl?htx=/krankenkassentarife.de/foren/forumb&forenid=2&wcheck=1&Pos=1096.005

Meine eigentliche Frage ist damit aber eben nicht beantwortet :-(


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