zurück in die Familienversicherung (Krankenkassenrecht)
kurz zu meiner Person: Ich bin 23, erwarte im September mein erstes Kind,bin Studentin, arbeite als Werksstudent und bin über meinen Vater Familienversichert bei der Barmer.
soweit ich weiß, wird das Mutterschaftsgeld nach den letzten 3 Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist ermittelt. Deshalb steht die Überlegung im Raum, ob ich meine Stundenzahl bis August erhöhe, mich studentisch versichern lase und dann Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld, anstatt nur auf 210€ zu haben. Dies würde ich allerdings nur dann in Erwägung ziehen, wenn ich nach den dem Mutterschutz zurück in die Familienverischerung käme, denn im ersten Jahr nach der Geburt werde ich nicht erwerbstätig sein.
Oder bleibt mir der Weg dorthin für 18 Monate versperrt? Ich habe leider nirgendwo herausfinden können, ob diese Beitragsfrist für die Krankenkasse an sich, oder lediglich für die Versicherungsart gilt.
MfG Steffi
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Steffi,
28.06.2008, 15:12
- Re: zurück in die Familienversicherung -
Torsten,
28.06.2008, 15:52
- Re: zurück in die Familienversicherung - steffi, 28.06.2008, 20:37
- Re: zurück in die Familienversicherung -
Torsten,
28.06.2008, 15:52