Re: zurück in die Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Torsten, Samstag, 28.06.2008, 15:52 (vor 5992 Tagen) @ Steffi

Deine Überlegungen sind überflüssig. Für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld müsstest Du mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein. Durch die Erhöhung der Arbeitszeit würde lediglich der Anspruch auf Familienversicherung aufgehoben und Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten ausgelöst. Einziger Weg: Exmatrikulieren oder Stundenzahl auf über 20 Stunden die Woche erhöhen.

Ebenmal Mutterschaftsgeld "abzocken" geht nicht.


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