Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV (Krankenkassenrecht)

Bodi, Dienstag, 15.07.2008, 08:42 (vor 5975 Tagen) @ Christoph

Befreiungsbescheide gelten nur für einen bestimmten Tatbestand (in diesem Fall Arbeitslosigkeit), der ohne Befreiung Versicherungspflicht auslöst.
Für andere Tatbestände (etwa die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) gilt er leider nicht.

Siehe auch:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__8.html

Das mit dem Vorbehalt würde ich versuchen, selbst wenn die Erfolgsaussichten ungewiss sind.

Viel Erfolg und beste Grüße!


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