Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV (Krankenkassenrecht)

Bodi, Sonntag, 13.07.2008, 19:43 (vor 5977 Tagen) @ jan

Besitzstandswahrung würde gelten, wenn Sie schon im Februar 07 als Angestellter privat versichert gewesen wären.
Der Statuswechsel jetzt führt nach gängiger Rechtsauffassung dazu, dass erst mal drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze in der GKV absolviert werden müssen, bevor Versicherungsfreiheit eintritt.

Da Sie bereits früher mehrere Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze als Arbeitnehmer überschritten haben und im Gesetz nicht steht, dass dies unmittelbar in den letzten drei Jahren geschehen sein muss, besteht vielleicht noch eine kleine Chance - aber darüber müssen erstmal Gerichte entscheiden.


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