Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV (Krankenkassenrecht)

Christoph, Montag, 14.07.2008, 20:13 (vor 5976 Tagen) @ Bodi

Hallo Bodi,
vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen!!

Ist es bzgl. der ausstehenden Entscheidungen ratsam meine "Zwangsmitgliedschaft" in der GKV jetzt unter Vorbehalt anzutreten?

Können Sie mir noch etwas zu folgendem Sachverhalt sagen:
wie verhält es sich wenn ich bspw. in Zeiten von Arbeitslosigkeit einen Befreiungsbescheid einer gesetztl. Krankenkasse hatte (im Jahr 2003)?
Bin ich dann nicht auch heute noch befreit?

Vielen Dank!

Beste Grüße!!


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