Re: Gemeldet in Deutschland, KV im Ausland (Krankenkassenrecht)
Hallo Bodi,
vielen Dank für Deine Antwort. Ja, die Krankenversicherung, die sie in Bulgarien hat, gilt auch in Deutschland. Also sollte es reichen, wenn sie nachweisen kann, dass die ganze Zeit ein Versicherungsschutz dort bestanden hat?
Sie war allerdings eine zeitlang schon zusätzlich über eine deutsche GKV versichert - ist das dann auch kein Problem? Sie hat schonmal in Deutschland gearbeitet und ist deshalb dort eingetreten.
Und den letzten Absatz habe ich leider nicht verstanden...könntest Du mir das nochmal erklären? ;) Wäre ganz lieb.
Vielen Dank schonmal!
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- Gemeldet in Deutschland, KV im Ausland -
Eva,
21.07.2008, 19:41
- Re: Gemeldet in Deutschland, KV im Ausland -
Bodi,
22.07.2008, 10:05
- Re: Gemeldet in Deutschland, KV im Ausland -
Eva,
22.07.2008, 16:25
- Re: Gemeldet in Deutschland, KV im Ausland - Bodi, 22.07.2008, 18:36
- Re: Gemeldet in Deutschland, KV im Ausland -
Eva,
22.07.2008, 16:25
- Re: Gemeldet in Deutschland, KV im Ausland -
Bodi,
22.07.2008, 10:05