Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien (Krankenkassenrecht)

Stefan, Mittwoch, 23.07.2008, 13:02 (vor 5967 Tagen) @ nimms leicht

Danke für die Antworten.

Kursgewinne werden als Gewinn betrachtet, egal wie lange der Aktienerwerb zurückliegt.

Kursgewinne hatte ich in der Tat. Aber wie wird das dann als Einkommen gerechnet? Ich verkaufe ja immer nur einen Teil - bedeutet das, wenn ich Aktien für z.b. 1100 Euro verkaufe, die ich für 1000 gekauft habe, dann zählt die GKV die 100 Euro als Einnahmen? Was, wenn ich einen Monat später vielleicht nur 900 Euro statt 1000 bekomme, wird der Verlust dann einberechnet?

Kann ich irgendwo nachlesen wie die GKV mit Aktiengewinnen verfährt?

LG,

Stefan


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