Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien (Krankenkassenrecht)

nimms leicht, Mittwoch, 23.07.2008, 10:28 (vor 5971 Tagen) @ Bodi

Selbständigkeit wird durch Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht begründet.

Allerdings ist zu beachten , dass die Kassen eine andere Weise der Gewinnermittlung haben , als die Finanzämter.

Kursgewinne werden als Gewinn betrachtet, egal wie lange der Aktienerwerb zurückliegt. usw.


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