Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien (Krankenkassenrecht)
Selbständigkeit wird durch Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht begründet.
Allerdings ist zu beachten , dass die Kassen eine andere Weise der Gewinnermittlung haben , als die Finanzämter.
Kursgewinne werden als Gewinn betrachtet, egal wie lange der Aktienerwerb zurückliegt. usw.