Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien (Krankenkassenrecht)
Ihnen werden bei der Beitragberechnung fiktive Einnahmen in Höhe von rund 800-900 EUR mtl. unterstellt. Diese müssten Sie mit den Zinseinnahmen erstmal erreichen bzw. überschreiten; die 10 EUR Zinseinnahmen wirken sich sicherlich nicht aus.
Ein Aktienverkauf ist nur eine Vermögensumschichtung und zählt nicht als Einkommen.