Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien (Krankenkassenrecht)

Bodi, Dienstag, 22.07.2008, 21:20 (vor 5968 Tagen) @ Stefan

Ihnen werden bei der Beitragberechnung fiktive Einnahmen in Höhe von rund 800-900 EUR mtl. unterstellt. Diese müssten Sie mit den Zinseinnahmen erstmal erreichen bzw. überschreiten; die 10 EUR Zinseinnahmen wirken sich sicherlich nicht aus.

Ein Aktienverkauf ist nur eine Vermögensumschichtung und zählt nicht als Einkommen.


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