Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
zunächst die Feststellung dass es einen "Hausfrauentarif" bei der GKV nicht gibt. Freiwillig versicherte Ehegatten, deren Ehegatte Mitglied einer PKV-Kasse ist werden nach 50% der eigenen und 50% der Einkünfte des PKV-Versicherten Ehegatten eingestuft, maximal nach der halben Beitragsbemssungsgrenze in der Krankenversicherung - sind Kinder vorhanden gibt es bei der Berechnung des beitragspflichtigen Einkommens der GKV-Versicherten Abschläge zu berücksichtigen.
Was nun die Nachzahlung betrifft, so wird diese unterschiedlich festgelegt - ist der PKV-Versicherte selbständig, kann der Beginn eines höheren Einkommens nicht festgestellt werden, ergo wird der 01.01. des Jahres angesetzt für den der vorliegende Einkommenssteuerbescheid gilt.
Ist der PKV-Versicherte Arbeitnehmer oder Beamter dann lässt sich der Zeitpunkt der Erhöhung durchaus nachweisen und feststellen - dies würde dann auch für die (rückwirkende) Einstufung der GKV-versicherten Ehefrau berücksichtigt werden.
Gruß
Czauderna
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Gerhard,
10.04.2010, 00:58
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? - RHW, 10.04.2010, 09:34
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? -
Czauderna,
10.04.2010, 11:29
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? -
Gerhard,
10.04.2010, 17:03
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? -
RHW,
11.04.2010, 09:06
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? - Gerhard, 11.04.2010, 15:12
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? -
RHW,
11.04.2010, 09:06
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? -
Gerhard,
10.04.2010, 17:03