Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? (Gesetzliche Krankenkassen)
wir haben im März 2010 vom Arbeitsamt eine Nachzahlung ab Mai 2009 erhalten. Meine Frau ist in der Ges.KV versichert (Hausfrauen-Tarif), ich bin in einer Priv.KV.
Wie ist die Nachzahlung bei der Ges.KV meiner Frau zu behandeln? Als höheres Einkommen auf das nur im März 2010 ein höherer KV-Beitrag zu zahlen ist oder ist anteilig ab März 2009 auf das erhöhte Einkommen von jedem Monat der KV-Beitrag neu zu berechnen und die Differenz nachzuzahlen?
Für das Jahr 2009 betrug die Mindestbemessungsgrenze 840 EUR pro Monat, was gilt 2010?
MfG. Gerhard
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Gerhard,
10.04.2010, 00:58
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? - RHW, 10.04.2010, 09:34
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Czauderna,
10.04.2010, 11:29
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? -
Gerhard,
10.04.2010, 17:03
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RHW,
11.04.2010, 09:06
- Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? - Gerhard, 11.04.2010, 15:12
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RHW,
11.04.2010, 09:06
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Gerhard,
10.04.2010, 17:03