Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? (Gesetzliche Krankenkassen)

Gerhard, (vor 5734 Tagen)

wir haben im März 2010 vom Arbeitsamt eine Nachzahlung ab Mai 2009 erhalten. Meine Frau ist in der Ges.KV versichert (Hausfrauen-Tarif), ich bin in einer Priv.KV.
Wie ist die Nachzahlung bei der Ges.KV meiner Frau zu behandeln? Als höheres Einkommen auf das nur im März 2010 ein höherer KV-Beitrag zu zahlen ist oder ist anteilig ab März 2009 auf das erhöhte Einkommen von jedem Monat der KV-Beitrag neu zu berechnen und die Differenz nachzuzahlen?
Für das Jahr 2009 betrug die Mindestbemessungsgrenze 840 EUR pro Monat, was gilt 2010?
MfG. Gerhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion