Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 10.04.2010, 09:34 (vor 5342 Tagen) @ Gerhard

Hallo,
die Frage ist nur schwer zu beantworten, weil nicht klar ist, um welche Art der Nachzahlung es sich hier handelt.
Arbeitslosengeld? Insolvenzgeld? Existenzgründungszuschuss? Handwerkerrechnung für Leistungen, die beim Arbeitsamt erbracht wurden?

Wenn es sich um Arbeitslosengeld handelt, zahlt die Arbeitsagentur zusätzlich zur Nachzahlung auch die Krankenversicherungsbeiträge an die dort bekannte Krankenkasse. Der Zeitraum ergibt sich aus dem Bescheid. Die bisher gezahlten Beiträge an die Krankenkasse werden von der Krankenkasse in voller Höhe erstattet (wenn dort alle Informationen von der Arbeitsagentur angekommen sind).
Gruß
RHW


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