Re: Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt (Krankenkassenrecht)
Moment!! Es gibt da 2 unterschiedliche Möglichkeiten:
1. Pflichtversichert als Rentner, dann zahlt der RV-Träger die ganzen Beiträge!!!
DAZU muss aber eine bestimmte Vorversicherungszeit in dr gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein!!!!!
2. Ist diese Vorversicherungszeit des Rentners nicht erfüllt, dann muss man sich tatsächlich freiwillig versichern und all das von Ihnen gesagte stimmt komplett!!
Also, mal prüfen ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist!
Berechnet sich wie folgt:
Man muss in der 2.Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 9/10 gesetzlich versichert gewesen sein!
Also, schauen, wann erstmalig im Leben gearbeitet!
z.B. vor 50 Jahren?! Das dann geteilt durch 2 (2.Hälfte Erwerbsleben) ist 25.
Folglich muss man in den letzten 25 Jahren mindetens 22,5 Jahre (9/10 von 25) gesetzlich versichert gewesen sein
In diesem Fall würde dann der RV-Träger die Beiträge zahlen!!
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- Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt -
Sebastian Mill,
06.08.2008, 16:17
- Re: Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt -
ramona,
31.08.2008, 19:26
- Re: Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt - Angela, 03.10.2008, 02:35
- Re: Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt -
ramona,
31.08.2008, 19:26