Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt (Krankenkassenrecht)

Sebastian Mill @, Mittwoch, 06.08.2008, 16:17 (vor 5956 Tagen)

Im Juli `08 habe ich erfahren das meine Lebensgefährtin rückwirkend zum August `06 die KV gekündigt wurde, durch das Grundsicherungsamt.
Vorraus ging das meine Lebensgefährtin seit August `06 Rente bezieht. Mit dem Rentenbescheid bin ich, nach Erhalt der Unterlagen im November `06 zum Grundsicherungsamt gegangen und habe die entsprechenden Unterlagen abgegeben und somit wurden die Grundsicherungsleistungen eigestellt und die zu viel gezahlten Leistungen mit der Rentennachzahlungen verrechnet. In den 2 Jahren war meine Lebensgefährtin sehr krank und war lange Zeit im Krankehaus, in der Reha und auch in häuslicher Behandlung. Damals sind hohe Behandlungskosten entstanden, die sie jetzt selbst bezahlen soll(ca. 50 000,- €), da das Grundsicherungsamt ja keine Beiträge seit Juni `06 bezahlt hat. Weiterhin sitzt sie heute im Rollstuhl und hat Pflegstufe 2.

Die Forderung der Krankenkasse ist, dass sie sich freiwillig versicher soll, rückwirkend auf 01.04.2007 und die entsprechenden Beiträge nachzahlen soll + die entstandenen Behandlungskosten von Juni `06 bin März`07

Gibt es eine Möglichkeit gegen die rückwirkende Kündigung vorzugehen und auch gegen die Rückzahlung der entstandenen Kosten die meine Lebensgefährtin selbst tragen soll?

Mit freundlichen Grüßen


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