Re: Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt (Krankenkassenrecht)

ramona @, Sonntag, 31.08.2008, 19:26 (vor 5928 Tagen) @ Sebastian Mill

Wenn sie Rente erhält,zahlt doch der Rententräger die Beiträge von der Bruttorente,somit müßte sie über den Rententräger seit August pflichtversichert sein und nicht mehr übers Grundsicherungsamt.Es dürften damit auch keine Rückstände vorhanden sein.Sieh mal auf dem Rentenbescheid nach,da müßten Krankenversicherungsbeiträge abgezogen sein.
MfG Ramona


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