Re: Familienversicherung gekündigt (Krankenkassenrecht)
Die Versicherungspflicht und damit die Beitragspflicht beginnt m.E. erst ab 01.04.2007. Wenn davor Leistungen in Anspruch genommen wurden, sind diese aber zurüchzuzahlen - oder aber es ist eine freiwillige Nachversicherung für den Zeitraum Juni 2006-März 2007 vorzunehmen.
Beitragsermäßigungen durch Arbeitgeberbeiträge der Mutter gibt es nicht; die Familienversicherung bestand ja nicht mehr.
Widerspruch gegen Beitragsbescheide ist möglich.