Re: Familienversicherung gekündigt (Krankenkassenrecht)

Bodi, Montag, 25.08.2008, 15:02 (vor 5934 Tagen) @ Friedrich

Die Versicherungspflicht und damit die Beitragspflicht beginnt m.E. erst ab 01.04.2007. Wenn davor Leistungen in Anspruch genommen wurden, sind diese aber zurüchzuzahlen - oder aber es ist eine freiwillige Nachversicherung für den Zeitraum Juni 2006-März 2007 vorzunehmen.

Beitragsermäßigungen durch Arbeitgeberbeiträge der Mutter gibt es nicht; die Familienversicherung bestand ja nicht mehr.

Widerspruch gegen Beitragsbescheide ist möglich.


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