Re: Familienversicherung gekündigt (Krankenkassenrecht)

Gast, Samstag, 23.08.2008, 09:38 (vor 5936 Tagen) @ Bodi

Seit wann ist der BKK bekannt, dass dein Vater über der Beitragsbemessungsgrenze verdient? Könnte es sein, dass jetzt erst die Steuerbescheide der KK vorliegen? Wenn ja, dann ist die Beendigung der Familienversicherung rechtens. Du bist somit seit 01.06.06 bis 31.08.08 nicht versichert. Damals hättest du/deine Eltern zw. PKV des Vaters sowie freiw. Versicherung GKV wählen können. Die 2 Jahre musst du/deine Eltern dich freiwillig nachversichern oder angefallen Leistungen zurückzahlen. Aber ich denke bei einem Vater, welcher über der BBG verdient, sollte es dich/deine Eltern nicht in gleich in den finanziellen Ruin stürzen. Also KK anrufen, Sachverhalt klären und ggf. Ratenzahlungsvereinbarung abschließen oder aber Eltern Bescheid geben. Schließlich tragen diese die Verantwortung mit solltest du damals nicht Volljährig gewesen sein.


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