Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)

Sora, Dienstag, 02.09.2008, 13:27 (vor 5926 Tagen) @ Werner

Sieht fast so aus, als hätten Sie unter diesen Umständen Pech gehabt.
Wenn allerdings ein Formular E106 bei einer deutschen Kasse eingereicht wird, dann werden die Leistungen auch nach deutschem Recht übernommen, in diesem Fall also auch Haushaltshilfe.


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