Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)

Sora, Dienstag, 02.09.2008, 08:52 (vor 5926 Tagen) @ Werner

Es ist tatsächlich so, dass Haushaltshilfe immer eine Begleitleistung ist und von der Krankenkasse übernommen wird, die die Grundleistung (in Ihrem Fall die Krankenhausbehandlung Ihrer Frau) übernimmt. Die Aussage der deutschen Krankenkasse wäre somit richtig.
Wie dies in der Schweiz geregelt ist und ob es dort überhaupt die Leistung "Haushaltshilfe" gibt, ist mir nicht bekannt.
Als Grenzgängerin hätte Ihre Frau aber die Möglichkeit über das Formular E106 über eine deutsche Krankenkasse betreut zu werden. Wurde dies nicht veranlasst?


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