Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)
Hallo Sora
E106 ist nicht beantragt. glaube auch nicht daß dann die Leistung von der Schweizer KAsse übnommen werden würde. Haushaltshilfe gibt es in der Schweiz auch. Was mir mir mittlerweile klar geworden ist, daß nach deutschem Recht die Kasse der kranken Person zahlen muß ( SGB5 §38). NAch Schweizer Recht aber die KV der Kinder sprich meine KV. Irgendwie komme ich mir in diesem Fall im Luftleeren Raum vor. Fallen wir hier etwa durchs Netz ???
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- Kostenerstattung Haushaltshilfe -
Werner,
02.09.2008, 07:45
- Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe -
Sora,
02.09.2008, 08:52
- Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe -
Werner,
02.09.2008, 12:25
- Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe - Sora, 02.09.2008, 13:27
- Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe -
Werner,
02.09.2008, 12:25
- Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe -
Sora,
02.09.2008, 08:52