Re: Zur Angabe verpflichtet ? (Krankenkassenrecht)
Ja, was die Kündigungsfrist angeht, hat Tarek völlig recht!
Es ist allerdings auch so, dass die Einstufung für "hilfebedürftige Selbstständige" vom Gesamteinkommen ader ganzen Familie, bzw. auch Partner/Freund etc. abhängt!!
SOFERN DER PARNER IM SELBEN HAUSHALT LEBT!