Re: Zur Angabe verpflichtet ? (Krankenkassenrecht)

Angela, Freitag, 03.10.2008, 01:39 (vor 5895 Tagen) @ Jasmin

Ja, was die Kündigungsfrist angeht, hat Tarek völlig recht!

Es ist allerdings auch so, dass die Einstufung für "hilfebedürftige Selbstständige" vom Gesamteinkommen ader ganzen Familie, bzw. auch Partner/Freund etc. abhängt!!

SOFERN DER PARNER IM SELBEN HAUSHALT LEBT!


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