Re: Zur Angabe verpflichtet ? (Krankenkassenrecht)
Ja, was die Kündigungsfrist angeht, hat Tarek völlig recht!
Es ist allerdings auch so, dass die Einstufung für "hilfebedürftige Selbstständige" vom Gesamteinkommen ader ganzen Familie, bzw. auch Partner/Freund etc. abhängt!!
SOFERN DER PARNER IM SELBEN HAUSHALT LEBT!
gesamter Thread:
- Zur Angabe verpflichtet ? -
Jasmin,
15.09.2008, 20:52
- Re: Zur Angabe verpflichtet ? - Tarek, 19.09.2008, 01:28
- Re: Zur Angabe verpflichtet ? - Angela, 03.10.2008, 01:39