Zur Angabe verpflichtet ? (Krankenkassenrecht)
Ich muss mich durch eine selbstständige Tätigkeit freiwillig gesetzlich versichern und das bei der DAK da ich noch 4Mon Beitragspflicht habe. Da ich monatlich unter 1875 Euro verdiene hatte ich einen Antrag auf Einstufung für beitragsschwache Selbstständige gestellt. Diese wollen Sie mir nicht genehmigen, da mein Partner keine Auskünfte über seine finanzielle Situation machen wird. Wir haben getrennte Konten und sind nicht füreinander verantwortlich. Muss ich dieses so hinnehmen ?
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Jasmin,
15.09.2008, 20:52
- Re: Zur Angabe verpflichtet ? - Tarek, 19.09.2008, 01:28
- Re: Zur Angabe verpflichtet ? - Angela, 03.10.2008, 01:39