Re: Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind (Krankenkassenrecht)

Chylla, Mittwoch, 15.10.2008, 14:33 (vor 5883 Tagen) @ hannes

Welche Diagnose soll denn der Arzt eintragen ? Die meisten machen das nicht mit. Wenn das auffliegt, bekommt der Arzt Ärger.

Ausserdem ist es gegenüber dem Arbeitgeber unfair, wenn er nicht nur das Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers trägt, sondern auch seiner Angehörigen.

Wenn der Sohn Pflegegeld bekommt, dann könnte man versuchen ihn in einem Kinderpflegeheim unterzubringen. Die Kasse kann die ggf. Kosten übernehmen, als "Kurzzeitpflege". Das wird zwar meist in Anspruch genommen, wenn die Angehörigen mal in Urlaub gehen möchten, aber es wäre auch eine Lösung in diesem Fall. Ggf. kann der Vater da auch übernachten.

Oder der Kinderschutzbund oder das Jugendamt kann auch Pflegefamilien für diese Zeit vermitteln, die flexible Betreuung anbieten. Wenn z.B. beide Eltern bei einem Unfall verunglücken, findet man ja auch eine Lösung.


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