Re: Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind (Krankenkassenrecht)

Sora, Dienstag, 14.10.2008, 13:04 (vor 5888 Tagen) @ hannes

Du kannst dich nicht krank schreiben lassen, denn du bist ja voraussichtlich nicht krank, oder?
Bei der Krankenkasse der Frau nach Haushaltshilfe fragen. Eine gute Krankenkasse wird anbieten, dass du unbezahlten Urlaub nehmen kannst und den Nettolohnausfall erstatten.
Oder wird für den Sohn Pflegegeld gezahlt?


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