Re: Frau zur OP;Krankschreibung für Mann wg.Kind (Krankenkassenrecht)

hannes @, Dienstag, 14.10.2008, 17:03 (vor 5884 Tagen) @ Sora

Danke für die Antwort!
Komme mir bei der Sache aber ziemlich allein gelassen vor!Denn die Beantragung einer Haushaltshilfe ist vom Papierkrieg her kein Pappenstiel und geht an meinen Bedürfnissen sicher vorbei.Habe ich Früfschicht,muß der Sohn von 4.30-7.00 beaufsichtigt werden,welche Hilfe macht das schon!?Die Beantragung von unbezahltem Urlaub bei meiner Firma und die Genehmigung durch die KK sind nur Kannbestimmungen und ich könnte da mit meinem Ansinnen schnell gegen Wände rennen.Im Grunde ist keiner verpflichtet,mir zu helfen und ich werde der Dumme sein!
Grüße


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