Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 12.11.2008, 00:22 (vor 5855 Tagen) @ Christof

Sorry, war nicht klar, daß zeitgleich mit der Ausreise die Anwartschaft schon seinerzeit eingerichtet wurde.
Für den Standarttarif selbst gibt es keine Anwartschaft, denn wer das Bundesgebiet betritt und seinen Lebensmittelpunkt bzw. Wohnsitz nimmt - eine Anmeldung bei der Gemeinde bzw. dem Einwohnermeldeamt ist sekundär - wird Kraft Gesetz versicherungspflichtig; hatte Bodi auch schon beschrieben. -> http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/ ff.


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