Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll? (Krankenkassenrecht)
Der Fall, dass jemand in Deutschland ohne Krankenversicherung dasteht, darf spätetens ab 2009 zumindest formal nicht eintreten. Das heisst, Privatversicherte können und müssen sich dann wieder bzw. weiterhin privat versichern - notfalls im Basistarif.
Der Basistarif soll in etwa dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Risikozuschläge sind zwar nicht erlaubt; die Beiträge können sich aber je nach Eintrittsalter, Geschlecht und beruflichem Status unterscheiden. In jedem Fall ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der GKV (z.zT. ca. 550 EUR/mtl.) gedeckelt; für Bedürftige soll sich der Beitrag halbieren.
Das letzte Wort hat übrigens das Bundesverfassungsgericht, da viele private Krankenversicherungen gegen Teile der Gesundheitsreform (u.a. gegen den Basistarif) geklagt haben. Mit einer Entscheidung ist Ende 2008/Anfang 2009 zu rechnen. Gravierende Änderungen sind aber unwahrscheinlich, zumal es heute schon einen Vorläufer des Basistarifes, den "modifizierten Standardtarif" gibt.
Bei einer Rückkehr nach Deutschland ist also selbst ohne Anwartschaft zumindest eine Basisversicherung gewährleistet. Andererseits sind bei einer Kündigung der Anwartschaft die langjährig aufgebauten Altersrückstellungen verloren (das ist schon eine stattliche Summe) - also eine schwierige Entscheidung. Manchmal ist auch der Wechsel in einen günstigeren Tarif eine Option, um die laufenden Kosten zu senken und dennoch die Altersrückstellungen zu erhalten (sofern im Rahmen der Anwartschaft möglich).