Re: Anwartschaft in PKK noch sinnvoll? (Krankenkassenrecht)
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende eines Versicherungsjahres, wobei das Versicherungsjahr nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen muss. Ein Blick in den Vertrag schafft Klarheit. Zu beachten sind auch Sonderkündigungsrechte, etwa bei Beitragsanpassungen. Dann gelten oft kürzere Kündigungsfristen.