Re: Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 03.12.2008, 14:21 (vor 5834 Tagen) @ Frank Hansen

Hallo,
der Kasse das Ende der selbständigen Tätigkeit mitteilen
und eine Einkommenserklärung abgeben.
Wovon wird der Lebensunterhalt bestritten (Nachweis führen
soweit dies aktuelle möglkich ist)
Wenn verheiratet evtl. Familienversicherung möglich !!!
Gruss
Czauderna


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