Re: Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
der Kasse das Ende der selbständigen Tätigkeit mitteilen
und eine Einkommenserklärung abgeben.
Wovon wird der Lebensunterhalt bestritten (Nachweis führen
soweit dies aktuelle möglkich ist)
Wenn verheiratet evtl. Familienversicherung möglich !!!
Gruss
Czauderna
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- Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird? -
Frank Hansen,
27.11.2008, 07:48
- Re: Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird? - Tom, 30.11.2008, 10:03
- Re: Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird? - Czauderna, 03.12.2008, 14:21