Re: Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird? (Krankenkassenrecht)

Tom, Sonntag, 30.11.2008, 10:03 (vor 5837 Tagen) @ Frank Hansen

Hallo,

Einstufung nach den bisherigen regelmäßigen Einnahmen unter Nichtberücksichtigung der Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit. Nachweis muß schon erfolgen.

Ansonsten dann eben erst einmal weitere Einstufung in einer freiwilligen Beitragsklasse. Solange, bis halt ggf. irgendwann mal eine Versicherungspflicht aufgrund z. B. Arbeitnehmertätigkeit oder durch die Beitragszahlung durch die Arbeitsagentur eintritt.


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