Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer GKV arbeitslos wird? (Krankenkassenrecht)

Frank Hansen @, Donnerstag, 27.11.2008, 07:48 (vor 5840 Tagen)

Seit eineinhalb Jahren bin ich Freiberufler und freiwillig gesetzlich krankenversichert davor war ich pflichtversichert.
Seit 1.11.2008 bin ich nun arbeitslos gemeldet (freiwillige Arbeitslossenversicherung), verfüge jedoch noch nicht über die entsprechenden Nachweise, da ich erst am 28.11. einen Termin bei der Agentur bekommen konnte.

Was passiert, wenn man als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse arbeitslos wird?

Da meine einkommensabhänge Beitragsbemessung bis 31.10.2008 befristet war, erwartet meine Kasse nun einen Verlängerungsantrag bis 30.11.2008, ansonsten werde ein Satz um die 600 EUR abgebucht.


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