Re: Beitragsbemessungsgrenze (Krankenkassenrecht)
Die (regelmäßigen) Entgelte aus den Beschäftigungen werden zusammengerechnet; auch ein Zweitjob kann daher zur Überschreitung der JAEG führen.
Die (regelmäßigen) Entgelte aus den Beschäftigungen werden zusammengerechnet; auch ein Zweitjob kann daher zur Überschreitung der JAEG führen.
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