Re: Beitragsbemessungsgrenze (Krankenkassenrecht)
Jeder Job ist für sich zu zählen:
Jahresarbeitsentgelt =
Jahreseinnahmen-
unregelmäßiges Entgelt (Provision)-
Entgelt aufgrund des Familienstandes (Sozialzuschläge)-
steuerfreie Entgelte
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= regelmäßiges JAE
Selbst wenn Du augenscheinlich über der JAE liegst, muss das nicht heißen, dass Du die Grenze wirklich überschritten hast.