Re: Beitragsbemessungsgrenze (Krankenkassenrecht)

Krankenkassenbetriebswirt, Mittwoch, 03.12.2008, 06:47 (vor 5834 Tagen) @ Tanja

Jeder Job ist für sich zu zählen:

Jahresarbeitsentgelt =
Jahreseinnahmen-
unregelmäßiges Entgelt (Provision)-
Entgelt aufgrund des Familienstandes (Sozialzuschläge)-
steuerfreie Entgelte
----------------------------
= regelmäßiges JAE

Selbst wenn Du augenscheinlich über der JAE liegst, muss das nicht heißen, dass Du die Grenze wirklich überschritten hast.


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