Re: Beitragsbemessungsgrenze (Krankenkassenrecht)
danke für die schnelle Antwort.
Ich weiß, es zählt nur der regelmäßige Bruttolohn.
Wenn ich den aber erfülle (auch wenn ich dafür für kurze Zeit 2 Jobs hatte) sollte das doch okay sein, oder ?
LG
Tanja