Re: Beitragsbemessungsgrenze (Krankenkassenrecht)

Tanja, Mittwoch, 03.12.2008, 10:21 (vor 5834 Tagen) @ Krankenkassenbetriebswirt

danke für die schnelle Antwort.

Ich weiß, es zählt nur der regelmäßige Bruttolohn.

Wenn ich den aber erfülle (auch wenn ich dafür für kurze Zeit 2 Jobs hatte) sollte das doch okay sein, oder ?

LG
Tanja


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