Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)

Horst77, (vor 6159 Tagen) @ Fabsi

Danke Fabsi,

genau darum ging es mir!
Ich wollte sichergehen, dass ich bestenfalls nur für die paar Monate meiner Arbeitslosigkeit in die GKV muss und nicht, im schlimmsten Fall, für einen Monat Arbeitslosigkeit wieder 3 Jahre zwangsweise in die GKV muss.

Gruß und frohes Fest!

Horst


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