PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)
Liebes Forum,
es wäre klasse, wenn mir jemand bei der folgenden Fragestellung helfen könnte. In Grundzügen habe ich mich auch schon schlau gemacht über die Versicherungspflicht, bin aber nicht sicher, ob ich das völlig richtig sehe.
Dies ist der Sachverhalt:
Ich bin seit Mitte 2006 in der PKV.
Nun droht mir ab Februar 2009 die Arbeitslosigkeit, jedenfalls habe ich zu diesem Termin die Kündigung.
Da es nicht sicher ist, dass ich so schnell eine neue Stelle finde, interessieren mich die Konsequenzen für meine KV.
Wenn ich es richtig sehe, werde ich mit der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der GKV, was ich auch durch Antrag nicht umgehen kann, da ich die 5 Jahre in der PKV nicht voll habe.
Für diesen Fall würde ich meine PKV als Anwartschaft weiterlaufen lassen.
Meine Frage allerdings: Was ist, wenn ich nach wenigen Monaten eine neue Stelle bekommen und ich insgesamt auch in 2009 über der JAEG liege (zusammen mit meinem Januar Gehalt)
Kann ich dann direkt mit Arbeitsbeginn in die PKV zurück oder muss ich etwa wieder die 3 Jahre vollmachen? Oder vielleicht erst zum 1.1.2010?
Bin mir da nicht sicher.
Vielen Dank schon mal für mögliche Hilfe!
Gruß
Horst
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- PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit -
Horst77,
08.12.2008, 12:13
- Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit -
Fabsi,
22.12.2008, 08:57
- Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit - Horst77, 23.12.2008, 10:31
- Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit - SuM, 05.09.2009, 15:40
- Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit -
Fabsi,
22.12.2008, 08:57