Re: PKV und (hoffentlich) kurzfristige Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)

Fabsi, Montag, 22.12.2008, 08:57 (vor 5815 Tagen) @ Horst77

während der Arbeitslosikkeit musst Du in die GKV und falls Du 2009 trotzdem über der JAE liegst (auch wenn Du erst mitten im JAhr wieder anfängst zu arbeiten), darst Du auch sofirt wieder in die PKV.
Ansonstne müsstest Du wieder volle 3 Jahre über der JAE verdienen. Es sei denn, daß Verfassungsgericht kippt im Frühjahr diese Regelung.


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