Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften (Krankenkassenrecht)
Hallo,
da ist wohl nix zu machen da diese Mindestbemessungsgrenze von
ca. 830,00 € in jedem Falle gilt, auch wenn man weniger Einnahmen
hat.
Gruß
Czauderna
Hallo,
da ist wohl nix zu machen da diese Mindestbemessungsgrenze von
ca. 830,00 € in jedem Falle gilt, auch wenn man weniger Einnahmen
hat.
Gruß
Czauderna
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