Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 30.12.2008, 13:54 (vor 5810 Tagen) @ Edith

Hallo,
ja, das ist rechtens - Ihr Einkommen überschreitet die entsprechende
Grenze von 345,00 € mtl. - somit entfällt die kostenlose Familienversicherung - die Mieterträge (Achtung, prüfen lassen ob wirklich die gesamte Summe angerechnet werden kann) werden auf den Monat verteilt und danach der Beitrag berechnet - mindestens aber nach einem (fiktiven) Einkommen von ca. 830,00 € mtl. -
das macht dann ca. 140,00 € mtl. für Kranken- und Pflegeversicherung aus.
Gruß
Czauderna


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