Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften (Krankenkassenrecht)
Warum nicht alle Mieteinnahmen auf den Partner übertragen, den faktischen Leistungszufluß per Ehevertrag formaljuristisch absichern und somit unterm Strich ein Plus rausholen? In der brandenburgischen Uckermark würde man sagen hinten ka..kt die Ente. Sowohl im Steuer- als auch im Sozialrecht gibt es eine Vielzahl an durchaus legitimen Gestaltungsmöglichkeiten die allesamt noch im grünen Bereich liegen.
@czauderna ab übermorgen sind dann wohl 360€ mtl. für die beitragsfreie Familienversicherung möglich?
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- Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften -
Edith,
30.12.2008, 12:55
- Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften -
Czauderna,
30.12.2008, 13:54
- Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften - Joachim Röhl, 30.12.2008, 16:55
- Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften -
Edith,
30.12.2008, 16:58
- Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften - Czauderna, 30.12.2008, 17:24
- Re: Ehegatten-Versicherungspflicht bei Einkünften -
Czauderna,
30.12.2008, 13:54