Re: Familienversicherung + Rentenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Montag, 19.04.2010, 20:56 (vor 5332 Tagen) @ Shoppingqueen

Hallo Shoppingqueen

ich glaube, du verwechselst hier Äpfel mit Birnen
oder hast heute zuviel eingekauft :-)

du musst genau trennen: Anspruch auf Familienversicherung, Versicherungspflicht in der KVdS und Versicherungspflicht aus der Beschäftigung (z. B. in der Rentenversicherung) sind verschiedene Töpfe und müssen jeweils separat beurteilt werden.

die Beschäftigung über 2 Monate bzw. 50 Tage/Jahr (die 60 Tage gabs früher mal, das ist aber nicht mehr aktuell nennen sich auf Fachchinesisch "kurzfristige Beschäftigung". Hier mehr dazu von der AOK:
http://www.aok-business.de/minijobs-gleitzone/kurzfristige-beschaeftigung.php
==> während einer kurzfristigen Beschäftigung besteht auch weiterhin Anspruch auf Familienversicherung (wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind).

dann hätten wir da das Thema beschäftigte Studenten:
hier dazu die IKK Nordrhein:
http://www.ikk-nordrhein.de/studenten-praktikanten.html

davon unabhängig ist die Versicherungspflicht in der KVdS:
alle Studenten sind grundsätzlich pflichtig (unter gewissen Voraussetzungen) http://www.aok-bv.de/lexikon/s/index_00126.html
die Familienversicherung ist allerdings vorrangig gegenüber der Krankenversicherung der Studenten

jetzt ist es so, dass sich diese Themen in der Realität häufig vermischen: ein Student nimmt eine Beschäftigung auf, aufgrund seines Status als Student wird er aufgrund dieser Beschäftigung aber nicht versicherungspflichtig bzw. nur in der Rentenversicherung pflichtig. Wenn er zuviel verdient, verliert er seinen Anspruch auf Familienversicherung. Als Konsequenz landet er häufig in der Krankenversicherung der Studenten.

wenn die Beschäftigung aber nur kurzfristig ist, besteht weiterhin Anspruch auf Familienversicherung ergo keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten.

Max, wie du siehst, ist das Thema ziemlich komplex. Daher schlage ich dir vor, dass du am besten mit deiner Krankenkasse sprichst. Die wird sich am besten beraten können und kann dir auch in deinem speziellen Fall genau sagen, worauf du achten musst.

Gruß GKVler


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