Re: Familienversicherung + Rentenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
@shoppingqueen
deine Aussage ist leider auch nicht ganz richtig
1. Prüfung ob geringfügig= a) geringfügig entlohnt (unter 400€) oder
b) kurzfristig (2 Monate oder 50 AT und Einkommen egal))
Allerdings ist Variante 1b nur möglich, wenn nicht innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis vorlag bzw. die Ausübung nicht berufsmäßig ist. Die Geringfügigkeitsrichtlinien gelten m.E. auch für Studenten;0)
Geringfügige imd/oder studentische Beschäftigungsverhältnisse sind ein komplexes Thema mit dem sich auch manche erfahrene Lohnuchhalter und Sofas schwer tun.
Viele KK bieten für Firmenkunden Entscheidungshilfen an z.B.
http://hacgi.lexisnexis.de/aktivprogramme/geringfuegig/dak/start.html
oder
http://hacgi.lexisnexis.de/aktivprogramme/geringfuegig/tk/logo.html
@ Max: Am besten mal in der Personalabteilung nachfragen, warum die RV-Pflicht festgestellt haben. Wäre nett, wenn Du die Antwort hier postest.
gesamter Thread:
- Familienversicherung + Rentenversicherung -
Max,
18.04.2010, 20:49
- Re: Familienversicherung + Rentenversicherung - RHW, 18.04.2010, 21:19
- Re: Familienversicherung + Rentenversicherung -
Shoppingqueen,
19.04.2010, 19:21
- Re: Familienversicherung + Rentenversicherung - Torsten, 19.04.2010, 20:49
- Re: Familienversicherung + Rentenversicherung - GKVler, 19.04.2010, 20:56