Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag (Krankenkassenrecht)
Es kann (und wird) in der Praxis jedoch so vorkommen, dass trotz mehrjähriger Altersrückstellungen der Höchsbetrag für den Basistarif zu zahlen ist. Der Grund liegt darin, dass dabei zunächst seitens der PKV der Beitrag im Baistarif so kalkuliert wird als gäbe es keine Deckelung auf den Höchstbeitrag der GKV. Von diesem (fiktiven) Betrag werden dann die AR abgezogen. Dann kommt man ins Staunen was selbst nach 20 Jahren PKV und Altersrückstellungen an Beitrag ermittelt wird.
Fragen sie mal bei Ihrer jetzigen PKV an.....
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- Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag -
Faltermaier,
18.01.2009, 00:24
- Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag -
Bodi,
19.01.2009, 11:45
- Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag - Peter, 19.01.2009, 14:45
- Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag -
Bodi,
19.01.2009, 11:45