Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag (Krankenkassenrecht)
Sehr geehrtes Forum,
Ich bin über 55 Jahre alt und seit 20++ Jahren bei der Halleschen PKV-Mitglied... Nun beginnt für Altverträge ein Halbjahresfenster, in dem der Wechsel in den Basistarif eines Wettbewerbers unter Mitnahme einer reduzierten Alterungsrücktellung möglich ist ( Reduziert, da bei Berechnung der Rückstellung so gerechnet wird, als ob der Basistarif all die Jahre gegolten hätte )...
Die Frage: Welche Vorzüge hat es bei Altverträgen, bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft zu bleiben ?
Vermutung 1.: Die Mitnahme der Alterungsrückstellung ist unreduziert möglich
Vermutung 2.: Das 6 Monatsfenster darf überschritten werden
Stimmt das so ?
Danke
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- Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag -
Faltermaier,
18.01.2009, 00:24
- Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag -
Bodi,
19.01.2009, 11:45
- Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag - Peter, 19.01.2009, 14:45
- Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag -
Bodi,
19.01.2009, 11:45