Re: Wechsel in Basistarif bei gleicher Gesellschaft, Altvertrag (Krankenkassenrecht)

Bodi, Montag, 19.01.2009, 11:45 (vor 5787 Tagen) @ Faltermaier

Beides ist richtig. Beim Wechsel in den Basistarif der eigenen PKV werden die Altersrückstellungen voll angerechnet.
Auch kann ab dem 55. Lebensjahr jederzeit in den Basistarif der eigenen PKV gewechselt werden.


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