Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? (Krankenkassenrecht)
Auf dem Gebiet der DDR wirkte bis zum 31.12.1990 die einheitliche Sozialversicherung (SV) mit der Folge, daß alle im Lande u.a. auch von der Krankenversicherungspflicht erfaßt waren. Eine elektronische Datenspeicherung gab es nicht, der Versicherte hatte lediglich ein kleines grünes Buch beim Arztbesuch vorzulegen (SV-Buch) und genoss die kostenfreie medizinische Breitenversorgung. Diagnosen und Krankschreibungen wurden ebenso wie das aller zwei Jahre durchgeführtes Lungenröntgen eingetragen und niemand außer dem Arzt hatte Einblick. http://library.fes.de/FDGB-Lexikon/texte/sachteil/s/Sozialversicherung_(SV).html
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- keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? -
Wolfgang,
22.01.2009, 09:56
- Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? -
Czauderna,
22.01.2009, 10:04
- Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? -
Wolfgang,
22.01.2009, 10:23
- Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? - Czauderna, 22.01.2009, 10:34
- Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? -
bmwlued,
05.02.2009, 00:17
- Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? - Joachim Röhl, 05.02.2009, 08:33
- Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? -
Wolfgang,
22.01.2009, 10:23
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Czauderna,
22.01.2009, 10:04