keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? (Krankenkassenrecht)

Wolfgang, Donnerstag, 22.01.2009, 09:56 (vor 5784 Tagen)

Kürzlich las ich in den News bei krankenkassen-direkt.de, dass Beitragsrückstände bei den Rückkehrern in die GKV nicht mehr beigetrieben werden.
Teilzitat von dort: > ... Gesundheitsfonds könnte Beitragsschulden forcieren

Wo bis zur Gesundheitsreform der Versicherungsausschluss gedroht hatte, bleibt den Kassen seit 01.04.2007 eine Sanktion von Beitragsschulden versagt. Die Beitreibung der Rückstände bleibe dann auch im Zuge der Zwangsvollstreckung oftmals ohne Erfolg, so ein Kassenexperte gegenüber kkdirekt. Trotzdem hatten die Kassen bis Ende 2008 ein Eigeninteresse daran, dass die Beitragsschulden ausgeglichen wurden. Dies hat sich seit 2009 geändert. Im Gesundheitsfonds verbleiben die von den Kassen eingezogenen Beitragsmittel nicht mehr bei den Kassen selbst, sondern werden über das Bundesversicherungsamt (BVA) umverteilt. Jede Kasse erhält dann eine ihrer Versichertenstruktur angeglichene Pauschale pro Versicherten aus dem Fonds zurück. Die Motivation, Beitragsrückstände mit einem aufwendigen Vollstreckungsverfahren einzutreiben, dürfte sich damit in Grenzen halten.
Quelle: http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1232614139&news=231232512

Ist das so zu verstehen, dass seit 01.01.2009 die rückständigen Beiträge nicht mehr eingetrieben werden?

Nette Grüße
Wolfgang


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